Um unserer Informationspflicht nachzukommen, stellen wir Ihnen das Rundschreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 26. Oktober 2005, das ein Musterschreiben für Ärzte enthält, zur Verfügung.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Empfehlung der KBV!

An der Auffassung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., siehe Rundschreiben vom 25. Oktober 2005, hat sich nichts geändert.

Wenn Sie Fragen zu dem Musterschreiben der KBV haben, wenden Sie sich bitte an die KBV oder KV, die das Schreiben veröffentlicht hat.

Das Schreiben ist neben anderen Erwägungen bereits deshalb nicht zu empfehlen, weil Sie hierdurch ein Teileingeständnis abgeben: nämlich dass Sie tatsächlich unter Anwendung der QS-Richtlinie die Konstanzprüfung durchgeführt haben. Dieses kann die Gegenseite überhaupt nicht wissen. Es wurde eine Unzahl an Abmahnungen an Ärzte geschickt, die überhaupt nicht mammographieren.

Nochmals: Es verbietet sich eine pauschalierte Betrachtung.

download Rundschreiben der KBV v. 26.10.05 ( als PDF-Datei)