ZURÜCK

Mitgliedschaft

Jeder Radiologe kann Mitglied im BDR werden. Weiterbildungsassistenten können die außerordentliche Mitgliedschaft erwerben, die mit der Gebietsarztanerkennung in die ordentliche Mitgliedschaft übergeht. Jedes Mitglied gehört mit der Aufnahme dem Landesverband seines Wohnsitzes an. Die jeweiligen Landesverbände sind Mitglied im Berufsverband der Deutschen Radiologen e.V.. Der Mitgliedsantrag ist an die Geschäftsstelle des BDR in München zu richten.