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Konstanzprüfung Mammographie

Abmahnungen der Firma X-Ray Technologie GmbH

Mit einer breit gestreuten Abmahnwelle hat die Firma X-Ray Technologie GmbH, Detmold, über ihre Anwälte zahlreiche mammographierende Radiologen und Frau-enärzte angeschrieben und Ansprüche wegen einer Patentverletzung bei Durchfüh-rung der Konstanzprüfung entsprechend der DIN-Norm 6868-7:2004-04 geltend gemacht. Der BDR hat allerdings keinen umfassenden Überblick darüber, welche Mitglieder angeschrieben worden sind. Dies zu wissen ist aber wichtig für das wei-tere Vorgehen. Beteiligen Sie sich deshalb bitte im Interesse aller an dem unten genannten Aufruf. Dies gilt auch für Krankenhausradiologen

Die X-Ray Technologie GmbH verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklä-rung, fordert Auskunft über den Umfang der behaupteten Patentverletzung und droht Scha-densersatzansprüche einschließlich Anwaltsgebühren an.Der Vorgang hat zu zahlreichen Stellungnahmen geführt. Reagiert haben unter anderem das für die Röntgenverordnung zuständige Bundesumweltministerium, der Normenausschuss Radiologie (NAR), die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die medizintechnische Industrie und ihr Dachverband, der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI). Auch die Berufsverbände der Radiologen und Frauenärzte haben in verschiedenen Rundschreiben zu diesem Verfah-ren Stellung genommen.

Aktueller Informationsstand auf der Homepage

Soweit kurz zum Hintergrund. Da es in dieser Angelegenheit zurzeit ständig neue Entwicklun-gen gibt, ist das Internet das Medium zur aktuellen Informationsvermittlung.
Der Berufsverband versucht deshalb, sämtliche Informationen zu bündeln und zeitnah auf der Homepage unter der Rubrik "Aktuell" im öffentlichen Bereich zur Verfügung zu stellen.Wer hierüber sofort informiert sein möchte, kann auf der Homepage den Sonder-Newsletter bestellen. Sie werden dann per E-Mail sofort benachrichtigt, wenn eine neue Veröffentlichung eingestellt worden ist.

Dringende Bitte: Betroffene sollten sich beim BDR melden

Nach dem derzeitigen Informationsstand ist davon auszugehen, dass die X-Ray Technologie GmbH ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend machen wird und gegebenenfalls bis zu einer höchstrichterlichen Klärung weiterverfolgen will. In diesem Zusammenhang hat der BDR die dringende Bitte, die Geschäftsstelle in München umgehend über anhängige Rechtsverfahren zu informieren. Eine abschließende Beurteilung, ob tatsächlich Schadensersatzansprüche der X-Ray Technologie GmbH und die Forderung nach Lizenzgebühren gerechtfertigt sind, ist derzeit noch nicht möglich. Der Vorgang darf jedoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da im Falle einer für die X-Ray Technologie GmbH positiven höchstrichterlichen Entscheidung für eine Vielzahl von Ärzten erhebliche Schadensersatzsummen im Raume stehen.

Für den BDR ist es außerdem von großer Bedeutung, einen umfassenden Überblick zu erhal-ten, wie viele Ärzte tatsächlich von der Mahnwelle betroffen sind. Wir bitten deshalb alle Betroffenen, sich per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle zu melden und kurz mitzuteilen, ob und wie sie auf die Abmahnung reagiert haben und gegebenenfalls durch welche Anwalts-kanzlei sie vertreten werden. Dieser Aufruf gilt auch für Ärzte, die abgemahnt wurden, obwohl sie gar nicht mammographieren.

Nutzen Sie dazu bitte unser Onlineformular