Abmahnung zur Mammographie-Konstanzprüfung der Firma X-Ray GmbH, Detmold

Unterschreiben Sie die geforderte Unterlassungserklärung zunächst N I C H T !!!
Es besteht derzeit noch keine Notwendigkeit anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen
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Uns liegt die Abmahnung der Rechtsanwälte Pielemeier & Partner vor, die inzwischen wohl die meisten Mammographiebetreiber in Deutschland er-reicht haben dürfte. Danach macht die Firma X Ray Technologie GmbH in Detmold Rechte aus ihrem Patent zur Konstanzprüfung (Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche) geltend. Ob ein solcher An-spruch besteht, wird derzeit in enger Abstimmung von QRR und BDR von den Juristen unter Einschaltung unserer Berater, den staatlichen Stellen etc. überprüft.

QRR- und BDR-Mitglieder werden auf unseren homepages über die Ent-wicklung unterrichtet und erhalten rechtzeitig konkrete Empfehlungen zur Reaktion auf die Abmahnung bis zum 31. Oktober 2005. Wir möchten da-zu auch die Stellungnahme des Länderausschusses RöV abwarten, der am 19. und 20. Oktober 2005 tagt und sich u. a. mit diesem Thema eingehend befassen wird.

München und Neuss, den 10. Oktober 2005

Udo H. Cramer
Markus Henkel

Geschäftsführer des BDR

Gerd Schumacher

Geschäftsführer der QRR gGmbH