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Einstweilige Verfügung gegen Firma X-Ray

Die Hersteller Philips und Siemens haben in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen die Firma X-Ray GmbH und deren Geschäftsführer eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach diesen verboten wird, in der bekanten Form Kunden und Interessenten der genannten Firmen abzumahnen.

Der genaue Hintergrund der Entscheidung ist uns noch nicht bekannt. Um jedes Mißverständnis von vorne herein auszuschließen: Diese Entscheidung löst die Frage eines möglichen Patentrechtsverstoßes nicht! Hier wird lediglich untersagt, dass weitere Abmahnungen in der bekannten Form versandt werden. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten der Firma X-Ray hat in diesem Verfahren noch nicht stattgefunden. Nachdem zu erwarten ist, dass die Firma X-ray Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung einlegt, wird erst im Rechtsmittel- und zu erwartenden Hauptsacheverfahren tatsächlich eine Entscheidung in der Sache erfolgen.

Die Entscheidung im Wortlaut