Abmahnung zur Mammographie-Konstanzprüfung der Fa X-Ray
Mitgliederinformation III

07.11.2005

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

unabhängig vom Gutachten der Geräteindustrie haben die Berufsverbände jetzt selbst auf eigene Kosten eine erste, nicht zur Veröffentlichung geeignete patentrechtliche Einschätzung der Situation eingeholt. Diese besagt, dass aufgrund der komplizierten Sachlage die Abmahnungen der Gegenseite auf keinen Fall auf die "leichte Schulter genommen werden sollten". Zudem wird uns dringend eine vertiefte patentrechtliche Prüfung empfohlen und es werden eindringlich die finanziellen Risiken für die abgemahnten Ärzte aufgezeigt.
Über das Gutachten der Geräteindustrie werden die Kunden der jeweiligen Firmen nach unserer Information direkt informiert. Dieses Gutachten geht davon aus, dass "bei handelsüblichen Röntgenmammographiegeräten" das Patent "...im vorliegenden Fall nicht verletzt sein dürfte". Diese Stellungnahme weist jedoch im Bedarfsfall auf die Notwendigkeit einer weitergehenden Prüfung hin.

Die in den patentrechtlichen Stellungnahmen aufgeführten Argumente FÜR UND GEGEN eine Verletzung des Patents sollen nun nach allseitiger Empfehlung von den Anwälten der betroffenen Ärzte aufbereitet, bewertet und damit ggf. die Ansprüche der Gegenseite zurückgewiesen werden.

Die Empfehlung lautet, und dieser Empfehlung schließen sich die Berufsverbände ausdrücklich an, dass Sie sich an Ihre anwaltlichen Vertreter wenden und sich durch diese über das für jeden Arzt unterschiedliche Risiko aufklären lassen, um dann gemeinsam mit Ihrem Anwalt zu entscheiden, was das für Sie richtige weitere Vorgehen ist. (In Betracht kommen z.B.: Zurückweisung der Ansprüche, Abschluss eines Lizenzvertrages/Vergleiches etc.)

Das wirtschaftliche Risiko für jeden einzelnen Arzt liegt darin, dass er, für den Fall dass sich in 1 oder 2 Jahren herausstellt, dass doch eine Patentsrechtsverletzung vorgelegen hat, mit erheblichen Schadensersatzansprüchen überzogen werden kann, und zwar unabhängig davon, ob er sich aus seiner Sicht etwas "hat zu Schulden kommen lassen". Durch eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich zudem das Risiko bezüglich der Höhe des Schadensersatzes erheblich vergrößert und kann nahezu den gesamten Gewinn/Umsatz der Mammographie betragen. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob alle abgemahnten Ärzte verklagt oder nur einzelne Musterverfahren geführt werden. Letztendlich verfolgt die Gegenseite das Ziel, von allen abgemahnten mammographierenden Ärzten Schadensersatz für die behauptete Patentverletzung zu erhalten und wird diesen auch gegen alle abgemahnten Ärzte durchzusetzen versuchen. D. h. im Klartext: Je nach Ausgang der Musterverfahren können auch Sie später mit den Ansprüchen der Gegenseite konfrontiert werden, auch wenn sie nicht jetzt schon verklagt werden.

Die beiden Kanzleien der Berufsverbände konnten in einer Verhandlung mit der Gegenseite erreichen, dass neben einer Fristverlängerung von 3 Monaten die von Ihnen vertretenen Mandanten nicht mit einer Unterlassungsklage oder mit einer einstweiligen Verfügung überzogen werden.

Für die in diesem Pool vertretenen Ärzte wird zunächst außergerichtlich weiterverhandelt und ggf. in ausgewählten Musterverfahren eine endgültige Klärung in dieser Angelegenheit herbeigeführt.

An die Berufsverbände wird vielfach die Bitte nach der Empfehlung einer geeigneten Rechtsanwaltskanzlei herangetragen. Wir wissen, dass zwischenzeitlich Mitglieder von unterschiedlichen Anwälten vertreten werden. Über deren Qualifikation können wir unsererseits keine Aussage treffen. Wir wissen aber, dass die beiden mit den Berufsverbänden eng zusammen arbeitenden Kanzleien Cramer & Henkel (Radiologen) und Braun & Kollegen (Frauenärzte) den gesamten Vorgang vom ersten Tag an intensiv begleitet haben, in engster Abstimmung mit den unterschiedlichen beteiligten Stellen aus Industrie, Ministerien und KBV stehen und zwischenzeitlich einen Mandantenpool gebildet haben, dem sich bereits viele Kollegen angeschlossen haben. Für weitergehende patenrechtliche Stellungnahmen werden die beiden Kanzleien die dafür entstehenden Kosten auf alle sich anschließenden Mandanten umlegen, sodass die finanzielle Belastung für den einzelnen gering ist.

Dr. med. Helmut Altland
Vorsitzender
Berufsverband der Deutschen Radiologen e. V.
Dr. med. Christian Albring
Präsident
Berufsverband der Frauenärzte e. V.